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Auf Grund unserer täglichen Arbeit mit Sonder- und Problemabfällen haben wir uns einen Erfahrungsschatz erarbeiten können. Wir möchten Sie an dieser Stelle daran teilhaben lassen.

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Ab 1. Januar 07 dürfen nur noch Entsorgungsunternehmen mit eine Bewilligung andere Kkontrollpflichtige Abfälle (ak) entgegennehmen. Der Abgeber ist verantwortlich dass er vor der Übergabe der Abfälle prüft ob das Entsorgungsunternehmen die entsprechenden kantonalen Bewilligungen besitzt. Altola besitzt für folgende ak-Abfälle die Bewilligung: - Altspeiseöl - Altreifen - Altholz - Elektroschrott Unter www.veva-online.ch kann die aktuelle Bewilligung abgerufen werden.

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